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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAGO-Tec GmbH

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

1.   Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Die Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen ist schriftlich vorzunehmen. SAGO-Tec GmbH ist berechtigt, Leistungen im Rahmen der Vereinbarung auch durch Dritte zu erbringen.
Bei Aufträgen im Bereich „Newsletters“ gelten die AGB’s von CleverReach (www.cleverreach.de/frontend/agb.php )

SAGO-Tec GmbH behält sich das Recht vor, den Namen und ggf. das Logo des Kunden als Referenz auf der Website von SAGO-Tec GmbH aufzuführen und auf dessen Website zu verlinken.

 

2.   Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich rein Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten des Transports sowie alle sonstigen Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Zahlung mit Zugang der Rechnung fällig.
Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8% über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu berechnen. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens. In diesem Fall steht dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen.


3.   Rücktritt
Bei Lehrgängen/Seminaren kann der Teilnehmer über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens fünf Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilt. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei später eingehenden Rücktritten ist ein Entgeltanteil/Gebührenanteil von 50 % zu zahlen. Dieser Anteil entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien benannt wird. Bei nicht fristgerechtem Eingang des Rücktritts sowie bei Rücktrittserklärung am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen eines gemeldeten Teilnehmers ist das Entgeltes/die Gebühr in voller Höhe zu zahlen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
Bei Sonderveranstaltungen gilt ein Rücktrittsrecht von zwei Monaten. Danach wird der Rechnungsbetrag zu 100% fällig. Sonderveranstaltungen sind jene Veranstaltungen, die einmalig und/oder ausschließlich für einen bestimmten Kunden und/oder Anlass abgehalten werden.


4.   Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Schulungsunterlagen und anderen Dokumenten behalten wir uns als Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor. Kopien dürfen über den Eigengebrauch hinaus nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung im Original oder in Kopie, vollständig oder in Auszügen veröffentlicht oder in sonstiger Form Dritten zugänglich gemacht werden.


5.   Absage, Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen
SAGO-Tec GmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens 1 Woche vor Beginn und mit umgehender Benachrichtigung des Kunden) oder Ausfall eines Dozenten, Schließung des Seminargebäudes, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte/Gebühren werden in diesem Falle erstattet. Weitergehende Ansprüche, z.B. Kosten für Reise, Übernachtung und/ oder Arbeitsausfall sowie mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Anspruch Dritter, sind ausgeschlossen.
Bei Verschiebung im Ablaufplan oder Ausfall eines Lehrgangs/ Seminars werden wir uns bemühen, einen Ersatztermin innerhalb von 2 Monaten anzubieten.


6.   Wechsel der Dozenten
Der Wechsel eines Dozenten oder eine Verschiebung im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts/der Gebühr.


7.   Ausschluss von der Teilnahme
SAGO-Tec GmbH ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2.), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat SAGO-Tec GmbH einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes/der vollen Gebühr.


8.   Haftung
Die Haftung der SAGO-Tec GmbH, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der SAGO-Tec GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter  oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. SAGO-Tec GmbH übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg.


9. Datenspeicherung
Durch den Vertrag erklärt sich der Kunde mit der elektronischen Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten einverstanden.
Die vom Käufer angegebenen Daten werden, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.


10. Nebenabreden
Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.


12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


*Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ nur die maskuline Form verwendet, die feminine Form ist ebenfalls gemeint.


Stand: 04/2010

SAGO-Tec GmbH    ::    Rosenweg 9a    ::    D-40489 Düsseldorf    ::    Tel.: +49 (0)203 74 800 90